05. Januar 2021
Wir sind wieder da und mit uns einige Neuerungen im Maklerrecht.
Damit wir für Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses tätig werden können, bitten wir in Zukunft entsprechend § 656a BGB (Textformerfordernis), unsere Beauftragung per E-Mail zu bestätigen. Dies können Sie beispielsweise dadurch erledigen, dass Sie auf die von uns erhaltende E-Mail kurz mit „Bitte werden Sie zu den genannten Konditionen tätig“ antworten oder nur kurz mit: „Auftrag erteilt“.
Danach erhalten Sie wie gewohnt das Verkaufsexposé und bei Wunsch einen Besichtigungstermin.
In diesem Sinne wünschen Ihnen ein gesundes neues Jahr und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit.
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