Neues von Armin

Quester Immobilien

25. Februar 2021

Baulandmobilisierungsgesetz

Nach dem geplanten „Baulandmobilisierungsgesetz“ soll die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen in Zukunft eingeschränkt werden. Bislang galt das Umwandlungsverbot nur für Milieuschutzgebiete und soll jetzt ausgeweitet werden.

Hintergrund des Gesetzes soll der Mieterschutz sein. Dieses Argument ist aus DAVE-Sicht nicht nachvollziehbar, da Mieter einer nachträglich gebildeten Eigentumswohnung einen umfangreichen Kündigungsschutz sowie ein Vorkaufsrecht genießen. Peter Schürrer, Schürrer & Fleischer Immobilien: „Kein Eigennutzer kauft eine vermietete Eigentumswohnung, wenn er erst einmal eine 10-jährige Kündigungsschutzfrist abwarten muss.“

Im Schnitt werden in Deutschland rund 40.000 Wohnungskündigungen im Jahr ausgesprochen, der Anteil der Eigenbedarfskündigungen liegt bei 7.000 – und das bei circa 277.000 verkauften Wohnungen pro Jahr (2018). Die Zahlen zeigen, dass die Eigenbedarfskündigung eine Ausnahme ist.

Eigennutzer kaufen gerne nachträglich aufgeteilte Eigentumswohnungen, wenn diese nicht vermietet sind. Die Häuser sind in der Regel älter und die Wohnungen preislich attraktiv. „Ein Beispiel dazu: In Duisburg kostet eine Eigentumswohnung in einem aufgeteilten Mehrfamilienhaus aus den 60-iger Jahren bei 100 Quadratmeter Wohnfläche in guter Lage rund 140.000 Euro. Würde der Gesetzgeber die Bildung von Wohneigentum in bestehenden Mehrfamilienhäusern nun verbieten, kämen nur noch bereits bestehende, ´gebrauchte´ Eigentums- sowie Neubauwohnungen auf den Markt. Eine Neubauwohnung ist sicherlich schöner, besser und moderner, Einstiegspreise für 100 Quadratmeter sind aber hier bei rund 310.000 Euro. Zum Vergleich: Gemäß des IVD-Preisspiegels liegt dieses Verhältnis in Hamburg bei 290.000 zu 570.000 Euro. Auch die bestehende Eigentumswohnung ist deutlich teurer und wird mit dem Umwandlungsverbot noch preisintensiver werden. Die geplante Gesetzgebung wird zum Preistreiber und entzieht dem Markt günstige Einstiegsimmobilien“, führt Axel Quester, Armin Quester Immobilien, aus.

Durch verschiedene Instrumente wie Erhaltungssatzung, Vorkaufsrecht und Kündigungsschutz nach Umwandlung sind Mieter heutzutage in Deutschland ausreichend vor Verdrängung geschützt. Sven Keussen, Rohrer Immobilien: „Eine Erweiterung der Umwandlungsbeschränkung raubt dem Mieter die Möglichkeit seine Immobilie selbst zu erwerben – in der Regel der günstigste Weg, um Eigentümer einer Wohnung zu werden.“

Laut DAVE wird so einer breiten Schicht der Bevölkerung die Chance entzogen, Eigentum zu bilden.

„Mit dem Argument Mieterschutz gehen weitere Fehlentwicklungen – wie beispielsweise der Mietendeckel – im Bereich Wohnmarktregulierung einher, die zur Folge haben, dass sogar noch weniger gebaut wird und letztendlich die Baubranche die Leidtragende ist“, so Corvin Tolle von Tolle Immobilien.

Tipp: Schauen Sie auch das Video zum Thema auf unserem YOU TUBE KANAL an!

 

 

 

 

Text: Deutscher Anlage-Immobilien Verbund GbR – DAVE

Foto: pixabay

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