05.01.2021
Auf geht’s!
Wir sind wieder da und mit uns einige Neuerungen im Maklerrecht. Damit wir für Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses tätig werden können, bitten wir in Zukunft entsprechend § 656a BGB (Textformerfordernis), unsere Beauftragung per E-Mail zu bestätigen. Dies können Sie beispielsweise dadurch erledigen, dass Sie auf die von uns erhaltende E-Mail kurz […]
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